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Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau

§7b EStG – Neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Seit Anfang 2023 gilt eine erweiterte Sonderabschreibung gemäß §7b EStG, mit der der Gesetzgeber gezielt den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen fördern will. Diese Sonder-AfA ermöglicht es Investoren, zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung 5 % der Herstellungskosten über vier Jahre steuerlich geltend zu machen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Neubau von Mietwohnungen in Deutschland
  • Bauantrag oder Bauanzeige ab dem 1. Januar 2023
  • Einhaltung einer Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² (davon max. 4.000 €/m² förderfähig)
  • Langfristige Vermietungsabsicht

Steuerliche Vorteile im Überblick

Durch die Sonderabschreibung kann ein erheblicher Teil der Investitionskosten schneller abgeschrieben werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast in den ersten Jahren führt. Das steigert die Attraktivität des Mietwohnungsneubaus insbesondere für Kapitalanleger.

Praxistipp

Ein Steuerberater oder Immobilienexperte sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden, um die Voraussetzungen zu prüfen und die AfA-Strategie optimal zu gestalten.